Die ZFU als TÜV für Coachings
Die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) zertifiziert Bildungsangebote, die online, bezahlt, strukturiert und mit Lernerfolgskontrolle angeboten werden. Können Sie als Anbieter keine ZFU-Zulassungsnummer vorweisen, erhalten Ihre Kunden – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – ihr Geld zurück. Da bisherige Verträge als nichtig erklärt wurden, können Ihre Kunden ihr Geld zurückfordern – selbst wenn Sie Ihre Leistung erbracht haben.
Zertifiziert werden damit nicht Sie als Coach, sondern Ihr Kurs. Und zwar jeder Kurs separat. Ein ZFU-Zertifikat wird zudem nur nach einer Prüfung Ihres Online-Angebots erteilt. Diese Prüfung bedeutet Zusatzkosten für Sie.
Diese neue Praxis ist für so gut wie jeden Online-Mentor, -Trainer oder -Coach existenzbedrohend! Derzeit herrscht viel Verunsicherung in Branche.
Die Vorteile für Sie durch ein ZFU-Zertifikat
- Allgemeine Rechtssicherheit (§ 7 FernUSG).
- Vermeidung einer Abmahnung (vgl. § 3 UWG).
- Verträge sind rechtsbindend (vgl. § 7 Abs. 1 FernUSG).
- Vermeidung von Geld-zurück-Forderungen (§ 812 BGB).
- Sie schaffen Vertrauen.
- Sie können bei mehrmaliger Durchführung des Kurses dieselbe Begründung erneut bei der ZFU einreichen.
Die Vorteile für Ihre Kunden durch ein ZFU-Zertifikat
- Gewissheit über die geprüfte Qualität des Online-Angebots.
- Sicherheit, mit geprüften Trainern bzw. Coaches zu arbeiten.
- Klarheit darüber, vordefinierte, geprüfte Inhalte zu erfahren.
- Garantie, von fachlicher Tiefe zu profitieren.
- Vorteile durch klare Lernstrukturen.
- Keine leeren Versprechen.
Das Zertifikat fürs Coaching
Das Verfassen der von der ZFU geforderten didaktisch-methodischen Darlegung jedes Online-Angebots fällt nicht unter den Kompetenzbereich der meisten Coaches. Die Zulassungserklärung muss wissenschaftlich fundiert und pädagogisch nachvollziehbar gestaltet sein.
Die Lizenz zum Coachen
Eine „Lizenz zum Coachen“ gibt es nicht. Denn nicht Sie als Coach, Berater oder Mentor erhalten eine generelle Befähigung oder Erlaubnis, Online-Coachings anbieten und durchführen zu dürfen.
Sie müssen jeden einzelnen Kurs – als Kurskonzept – zertifizieren!
Im Zertifizierungsverfahren wird die ZFU jedoch auch Ihre Befähigung prüfen. Sie erhalten nach erfolgreicher ZFU-Prüfung für jedes Angebot eine Kursnummer, die tatsächlich nur pro Kurs gilt. Ein einmal genehmigter Kurs darf jedoch beliebig oft wiederholt werden, sofern er nicht in wesentlichen Teilen verändert wird.
Transparenz wird auf dem Markt geschaffen, indem Sie die Kursnummer zu Ihrem Angebot publik machen bzw. den Teilnehmern mitteilen müssen. Damit gilt die Zulassung pro Kurskonzept und ein einmal genehmigtes Konzept ist beliebig oft wiederholbar.
Es lässt sich viel darüber sinnieren, ob das Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) aus dem Jahre 1976 überhaupt noch zeitgemäß ist. Abgesehen davon, dass vor 50 Jahren wohl kaum jemand glaubte, dass es heutzutage Märkte im virtuellen Raum geben wird, stellt sich die Fragen nach den Inhalten. Die teils provokante Werbung mancher Online-Anbieter („Sofort fünfstellig verdienen“ o. ä.) ist ebenfalls ein Phänomen unserer Zeit. Insgesamt wäre Coaching, Mentoring, Beratung in der Form noch vor 20 Jahren undenkbar gewesen. Erst die Pandemie schaffte ein Bewusstsein für die intensive Nutzung der Online-Kommunikation, insbesondere für Video-Meetings. Die Arbeit im Home Office steht heutzutage sinnbildlich für Freiheit und Autonomie und für New Work.
Online-Coaching und -Mentoring werden von vielen Menschen damit als Chance begriffen, sich selbst zu verwirklichen und ortsunabhängig ihre Potenziale zu entfalten. Dabei sollte nicht unterschätzt werden, dass in jedem Online-Angebot viel Ideenreichtum, Kreativität, Planung und Herzblut stecken. Für viele Privatpersonen und Unternehmen ist die Online-Arbeit ihre Existenz. Sie sind Experten in dem, was sie anbieten.
Wenn das ZFU-Zertifikat fehlt
Da die Rechtsprechung noch frisch ist, ist die Rechtslage überschaubar. Diese ist hier beschrieben.
Was aber, wenn Sie einfach Business as usual machen und weiterhin – wie gewohnt – Ihre Coachingprogramme oder Kurse anbieten? Die Rechtsfolgen werden durch das Urteil Az. III ZR 109/24 deutlich:
- Nichtigkeit von Verträgen: Eine fehlende ZFU-Zulassung kann geschlossene Verträge nichtig machen, wenn sie unter das Fernunterrichtsgesetz (§ 7 FernUSG) fallen.
- Rückzahlungspflicht und Liquiditätsrisiko: Coachingteilnehmer können ihr Geld zurückfordern (§ 812 BGB). Fordern mehrere Teilnehmer gleichzeitig ihr Geld zurück, kann dies Ihre Liquidität massiv belasten, im Extremfall bis zur Zahlungsunfähigkeit.
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Sie können von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden wegen fehlender ZFU-Zulassung abgemahnt werden. Das kann zu zusätzlichen Kosten und Unterlassungsverpflichtungen führen.
- Reputationsschaden: Öffentliche Diskussionen oder Medienberichte über „unzulässige Coaching-Angebote“ können Ihrem Ruf dauerhaft schaden – selbst wenn Sie später eine Zulassung erhalten.
- Erhöhtes Risiko bei Zahlungsdienstleistern: Zahlungsanbieter wie PayPal oder Stripe können bei rechtlichen Streitigkeiten Ihr Konto einfrieren oder Guthaben zurückhalten, wenn viele Rückforderungen auftreten.
Ohne Zertifikat ist Schluss. Ihre Selbstständigkeit ist in der Form, wie Sie sie kennen, beendet. Es besteht keine Möglichkeit, bestehende Kurse einfach umzubenennen. Das Coaching-Urteil gibt klar zu verstehen, dass nicht die Begriffe zählen, sondern der Inhalt. Wer also bislang offen mit einem „Kurs“ oder „modularen Aufbau“ geworben hat, dem nutzt es nichts, dies nun schlicht in „Workshop“ oder „Zusammenkunft“ und „Phasen-Strategie“ umzubenennen oder weitere Begriffe auszutauschen. Diese Lesart wird übrigens nicht nur für Ihre anzumeldenden Kurse angewendet, sondern auch für bereits geschlossene Verträge. Es ist also nicht auszuschließen, dass selbst Stammkunden auf Sie zukommen und Coachingkosten zurückfordern.
Das ZFU-Zertifikat ist ein Schutzzertifikat
Das FernUSG schützt nicht nur Verbraucher, sondern ausdrücklich auch Unternehmer oder Selbstständige. Auch Verträge mit ihnen können unwirksam sein.
Ohne ZFU-Zertifikat könnten Teilnehmer sich zusammenfinden und sich gemeinsam absprechen, Ihren Kurs nicht zu bezahlen bzw. bezahlen zu wollen. Auch kann im Kollektiv – heute durch das Internet umso leichter! –gemeinsam organisiert werden, dass jeder seine Kursgebühren zurückerhält, weil sich jeder auf einen nichtigen Vertrag beruft. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Arbeit als Coach, Berater oder Trainer gut oder schlecht machen oder ob Ihre Teilnehmer zufrieden oder unzufrieden sind. Es zählt allein die juristische Tatsache des von vornherein nichtigen Vertrages.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie eine ZFU-Zulassung
- Schritt: Prüfen Sie, ob eine ZFU-Pflicht vorliegt, am besten hier.
- Schritt: Erstellen Sie eine Kursbeschreibung.
- Schritt: Fertigen Sie einen Lehrplan und Ablaufplan an.
- Schritt: Belegen Sie Nachweise zur Lernerfolgskontrolle.
- Schritt: Prüfen Sie rechtliche und organisationale Angaben.
- Schritt: Reichen Sie Ihren Antrag bei der ZFU ein.
Es gilt: Je besser Sie Ihr Vorhaben didaktisch aufbereitet haben, desto größer sind Ihre Chancen auf Genehmigung. Geben Sie dies in die Hand eines Profis.
Unterstützung zu jeder Zeit
Gleich in welcher Phase Sie sich befinden: Ich unterstütze Sie bei der Aufbereitung Ihres Antrages, schreibe ihn komplett oder berate Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Sicheren Sie sich Ihre Existenz – auch heute in Anbetracht der neuen Spielregeln!

