Mit diesem ZFU-Gebührenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten berechnen, die für die Zulassung Ihres Fernlehrgangs oder Fernstudiengangs anfallen. Grundlage sind die Tarifstellen 13.2.1–13.2.14 der ZFU-Gebührenordnung (inkl. Mindestbeträge). Das Ergebnis bietet eine Orientierung – maßgeblich bleibt der Gebührenbescheid der ZFU.
| Tarif- stelle |
Vorgang | Formel | Gebühr pro Antrag |
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Wie die Berechnung funktioniert
Der Rechner bildet die ZFU-Tarifstellen 13.2.1–13.2.14 ab (Fernlehrgänge und ‑studiengänge, Änderungen, Fortbestandsprüfungen). Mindestbeträge (meist 1.050 €) und Fixbeträge sind berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich ist der Gebührenbescheid der ZFU.
Weiteres zu den Kosten erfahren Sie in diesem Artikel.
Was Sie eingeben sollten
- Verkaufspreis Ihres Angebots (pro Teilnehmer).
- Vorgang (z. B. „Zulassung Fernlehrgang“, „Wesentliche Änderung“).
- Anzahl Einreichungen (optional), falls mehrere Anträge parallel geplant sind.
Typische Fälle (Kurzbeispiele)
- Vollständiger Fernlehrgang: Standard-Zulassung, Gebühr ≈ 150 % des Verkaufspreises (mind. 1.050 €).
- Cafeteria-Lehrgang: 50 % der Standardgebühr.
- Teilfernlehrgang: 25 % der Standardgebühr (je nach Umfang).
- Fernstudiengang: Gebühren basieren auf der Studiengang-Tarifstelle.
Hinweise & Grenzen
Die ZFU prüft Didaktik, Betreuung und Gruppengrößen. Sehr große Kohorten können kritisch sein. Bei außergewöhnlich hohen Verkaufspreisen können laut Gebührenordnung Deckelungen greifen.
FAQ zum Gebührenrechner
Welche Daten speichert der Rechner?
Keine. Alles läuft lokal in Ihrem Browser.
Gilt die Gebühr pro Teilnehmer?
Nein, die ZFU-Gebühr fällt pro Antrag/Einreichung an (einmalig).
Warum weicht mein Ergebnis vom Bescheid ab?
Die ZFU entscheidet im Einzelfall (z. B. Einstufung des Vorgangs, Umfang, Besonderheiten).

